Wir, die Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, setzen uns dafür ein, dass unsere Website, unsere Informationen und unsere Dienstleistungen https://www.arzneimittel-und-recht.de allen Nutzern, – unabhängig von möglichen Einschränkungen – bestmöglich zugänglich sind.

 

Deshalb streben wir an, unsere Inhalte so aufzubereiten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten problemlos genutzt werden können. Hierzu arbeiten wir kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und den anerkannten Standards, wie beispielsweise dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gerecht zu werden.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den anerkannten Standards vereinbar.

 

Die Überprüfung beruht auf (einer durch das Tool https://wave.webaim.org) vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweit geltenden Normen. Dabei wurden die Starseite und eine exemplarische Artikelseite geprüft.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Alternativtexte

Bilder und andere visuelle Elemente (z.B. Buttons, Links, Grafiken, insofern vorhanden) enthalten nicht immer eine für Screenreader lesbare Textform der dargestellten Informationen.

Formulare und Eingabefelder

Es gibt (ein) Formularfeld(er) ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu dem Formularfeld ist erschwert.

Kontraste

Texte und visuelle Elemente haben kein/nicht immer ein ausreichendes Kontrastverhältnis.

Tastaturbedienbarkeit

Nicht alle interaktiven Komponenten (z. B. Formulare, Schaltflächen, insofern vorhanden) sind so gestaltet, dass sie über verschiedene Eingabemethoden, etwa Tastatur oder Touch, zugänglich sind.

Inhaltlicher Aufbau der Website

Nicht alle Inhalte (z.B. Tabellen, Listen, insofern vorhanden) sind so aufgebaut und beschrieben, dass sie auch mithilfe von Screenreadern erkannt und verstanden werden können.

Überschriften und Seitenstruktur

Es gibt Sprünge in der Überschriftenhierarchie. Assisitive Technologien, wie Screenreader oder Tastaturbedienung, können dadurch eingeschränkt werden.

Sprache

Es gibt Seiten, die kein Sprach-Attribut hinterlegt haben, so dass Screenreader Probleme haben könnten, die richtige Aussprache für eine Sprachausgabe zu wählen.

Nutzung von ARIA Labeln

ARIA-Attribute und -Roles sind nicht immer angemessen.

3. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 überprüft.

4. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, dürfen Sie sich gerne bei uns melden:

 

Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart

Maybachstraße 8

70469 Stuttgart

0711 2582 0

barrierefreiheit@dav-medien.de

 

Bitte senden Sie uns die URL der betroffenen Website und eine Beschreibung der Barriere.

Wir sind bestrebt, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass https://www.arzneimittel-und-recht.de nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die “Marktüberwachungsstelle der Länderfür die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)” wenden. Diesewurden von den Ländern noch nicht bekannt gegeben. Wir ergänzen sie so schnell wie möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass für eine Rückmeldung von uns eine Kontaktangabe nötig ist. Die Nutzung des Formulars ist auch anonym möglich.